11.01.2017

„Versteckte Kamera“ geht nicht

Nicht nur, wenn die Kamera aus ästhetischen Gründen in der Kirche versteckt ist, sind schriftliche Hinweise auf die Übertragung der Gottesdienste notwendig.Foto: Bönte

Videos von Gottesdiensten im Internet nehmen zu. Sie müssen dabei aber bestimmte Vorgaben
erfüllen. Wer wann und wie im Bild zu sehen ist, ist gesetzlich geregelt. Wichtig: Heimlich darf nichts geschehen.

von Michael Bönte

Wer zum Gottesdienst in eine Kirche geht, begibt sich in einen für ihn besonderen Raum. Hier kann er für sich sein, beten, singen, die Liturgie feiern. Was aber, wenn das alles nicht in der Kirche bleibt? Wenn Kameras die Ereignisse filmen und die Bilder ins Internet übertragen werden? Wie sicher kann ich sein, dass meine innigen Momente die meinen bleiben und nicht zur Schau gestellt werden?

Das Gesetz sagt unmissverständlich: Wenn Daten erhoben und Bilder übertragen werden, dann braucht es die Zustimmung des Einzelnen, schon bei der Aufnahme. „Es gibt aber Einschränkungen“, erklärt Wilhelm Achelpöhler. Der Rechtsanwalt aus Münster ist unter anderem Experte für Medienrecht. „Wenn größere Menschenmengen abgebildet werden oder die Landschaft im Vordergrund steht und nicht die einzelne Person.“

Diese Vorgabe gilt auch für den Kirchenraum. Er ist ein öffentlicher Raum, in dem die gleichen Regeln gelten wie etwa auf einem Marktplatz.
Dann dürfte die Video-­Berichterstattung aus einer Kirche also kein Problem sein. Trotzdem ist Vorsicht geboten! Denn auch in diesem Fall kann man sich in die „Persönlichkeitssphäre“ eines Menschen begeben, wie das Gesetz es formuliert. Gerade bei Kindern oder Menschen mit Behinderung wird der Umgang damit mit großer Sensibilität eingefordert. „Aber auch generell bei religiösen Handlungen aller Menschen“, sagt Achelpöhler.

Dominique Hopfenzitz aus der Rechtsabteilung des Bischöflichen Generalvikariates im Bistum Münster erklärt das anhand des sogenannten „­Caroline-Urteils“ aus den 1990er-Jahren: Damals wurden in einer Boulevard-­Zeitung Fotos der Prinzessin Caroline von Monaco veröffentlicht, die sie beim Empfang der Kommunion zeigten. Ihre Klage dagegen wurde akzeptiert. „Die Spendung der Kommunion ist eine höchst persönliche Situation, die selbst bei einer Person des öffentlichen Interesses nicht gefilmt werden darf.“

Macht das Video-Übertragungen aus Gottesdiensten generell unmöglich? „Nein, es geht um Abwägung“, sagt Hopfenzitz. „Entscheidend sind die Zeitpunkte und die Szenen, in denen Menschen abgebildet werden.“ Wobei man letztlich immer eher das Recht des Einzelnen in den Vordergrund stellen sollte.
Im Klartext heißt das: Besser auf die Nahaufnahme des Beters zugunsten einer weiteren Totalaufnahme vom Chorraum verzichten.

Aber auch die Akteure dort müssten im Vorfeld eindeutig auf die Video-Übertragungen hingewiesen werden, sagt er. „Zelebranten, Messdiener und Chor müssen wissen, dass sie gefilmt werden.“

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