20.05.2016

„Die Bereitschaft ist groß“

Seit 28 Jahren berät Ulrike Platner-Mühlenbein Klienten über die gesetzlichen Regelgungen zum Elternunterhalt. Foto: Flüter

Brilon. Ulrike Platner-Mühlenbein arbeitet seit 1988 als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (BAFM) in Brilon. Für den DOM sprach Karl-Martin Flüter mit ihr über die Belastungen, die auf zuzahlungspflichtige Kinder pflegebedürftiger Eltern zukommen, und über die Benachteiligung von Familien durch den Elternunterhalt.

DOM: Frau Platner-­Mühlenbein: Haben Sie in Beratungen über den Elternunterhalt Fälle erlebt, in denen die Klienten richtig schlechte Nachrichten erwarteten, weil sie mit sehr großen Forderungen vom Sozialamt rechnen mussten?

Ulrike Platner-Mühlenbein: Nein, das ist in 28 Jahren nicht einmal vorgekommen. Wenn Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, dann sind die Beträge fast immer niedrig. Sie liegen meist unter 200 Euro im Monat. Häufig belaufen sich die Forderungen, die das Sozialamt stellt, nur auf einen zweistelligen Betrag.

Dennoch sind die Befürchtungen in der Bevölkerung groß. Woran liegt das?

Die meisten Bundesbürger wissen sehr wenig über die gesetzlichen Regelungen des Elternunterhalts. So können die Gerüchte von angeblich horrenden Summen aufkommen.

Oft ist es die größte Sorge, dass das eigene Haus gefährdet sein könnte.

Diese Sorge ist unbegründet, wenn die Kinder im eigenen Haus wohnen. Die selbst bewohnte Immobilie darf nicht in die Berechnung des Elternunterhalts einbezogen werden.

Eine weitere Möglichkeit der Sozialämter besteht allerdings darin, Geschenke, die die Kinder von den Eltern erhalten haben, zurückzufordern, beispielsweise Immobilien oder Geldgeschenke. Diese Geschenke dürfen zehn Jahre lang zurückgefordert werden, wenn der Schenker, also die Eltern, verarmt sind.

Hier liegt also tatsächlich ein Risiko vor. Aber auch das kann vermieden oder vermindert werden, wenn mit den Eltern beispielsweise bei der Übertragung eines Hauses ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht vereinbart wird oder auch eine Ausgleichszahlung an Geschwister.

Die Regelungen müssen allerdings eindeutig vereinbart werden. Es empfiehlt sich deshalb in diesen Fällen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie groß ist die Bereitschaft Ihrer Klienten, Elternunterhalt zu leisten?

Fast niemand stellt es in Zweifel, dass die Eltern im Notfall unterstützt werden müssen. Kritik wird eher an der Art und Weise laut, wie das geschieht. Dass die Kinder also Geld an den Staat zahlen müssen, damit es ihren Eltern zu Gute kommt. Die Sozialleistungen werden ja in jedem Fall gewährt.

Die Angehörigen hätten ein besseres Gefühl, wenn das Geld die Situation ihrer Eltern direkt verbessern würde, als es an eine Behörde zu überweisen, bei der sie letztlich nicht wissen, wie es tatsächlich verwendet wird.

Haben Sie erlebt, dass ein vermögendes oder gut verdienendes Kind befürchtet, die Last für die Eltern alleine tragen zu müssen, weil die Geschwister wirtschaftlich weniger gut dastehen?

Auch diese Befürchtungen werden so gut wie nie geäußert. Sie würden auch nicht den Tatsachen entsprechen. Jedes Kind wird nach seinen Möglichkeiten, seinem individuellen Einkommen und Vermögen zum Elternunterhalt herangezogen. Wenn die Geschwister nichts dazu beitragen können, muss der Gutverdiener oder Vermögende in der Familie also nicht für die anderen Familienmitglieder einspringen.

Vielen Bundesbürgern ist nicht klar, dass die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung ist, dass also Patienten und eventuell ihre Angehörigen die Pflege teilweise mittragen müssen.

Das stimmt. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Versicherungen, etwa eine Zusatz-Pflegeversicherung, abzuschließen. Aber wie gesagt, die Bereitschaft, für die Angehörigen einzustehen, ist groß. Die meisten finden es nur nicht gut, dass es sich für ihre Eltern nicht auswirkt, ob sie nun etwas zahlen müssen oder nicht.

Für wie gerecht halten Sie als Juristin die Gesetzgebung zum Elternunterhalt?

Es gibt zwei Punkte, die ich zumindest für kritikwürdig halte. Zum einen betrifft das die Tatsache, dass für die Berechnung des Unterhalts für die Eltern auch das Vermögen herangezogen wird. Das gilt beispielsweise bei Unterhaltszahlungen für Kinder nicht. Da ist nur das Einkommen ausschlaggebend, so lange damit der Mindestunterhalt des Kindes sichergestellt wird. Es besteht also ein Ungleichgewicht im System.

Für weitergehender halte ich jedoch die Kritik, dass die Verpflichtung zum Elternunterhalt nur einen Teil der Gesellschaft trifft.

Warum nur einen Teil der Gesellschaft?

Beim Elternunterhalt übernehmen die Familien die Fürsorge für die ältere Generation. Familien sind aber ohnehin gefordert. Sie übernehmen die Kosten der Kindererziehung, Eltern nehmen möglicherweise Verdienstschmälerungen und damit entsprechende spätere Renteneinbußen hin.

Auf kinderlose Bundesbürger trifft das nicht zu. Aber auch sie erhalten Geld vom Staat, also von den sozialen Sicherungssystemen, wenn sie alt, pflege- und betreuungsbedürftig werden – und zwar ohne dass Beiträge von Kindern zur Finanzierung herangezogen werden könnten. Familien werden also doppelt benachteiligt: durch die besonderen Lasten der Erziehung und durch die spätere Verpflichtung, für die ältere Generation zum Teil aufzukommen.

Wie aber könnte man auf die staatlichen Umlage- und Sicherungssysteme in Form der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung verzichten?

Ich persönlich bin für eine Form der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Summe, die jeder Bürger ohne Vorbedingungen erhält, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten. Für alles, was darüber hin­aus fürs Alter gebraucht wird, müsste jeder mit zusätzlichen Versicherungen, betrieblichen Versicherungen, Altersabsicherungen selbst sorgen.

Würde das nicht Geringverdiener benachteiligen?

Gerecht sind die Sozialversicherungen auch nicht, wie das Beispiel Eltern­unterhalt zeigt. Geringverdiener haben auch jetzt kaum höhere Ansprüche als auf die Grundsicherung. Auch könnten Geringverdiener beim Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge staatlich unterstützt werden.

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