Die Kirche und das liebe Geld

Raimund Eilebrecht ist Leiter der Abteilung Kirchengemeinden/Kindertageseinrichtungen im Bereich ­Finanzen des General­vikariates. (Foto: Besim Maziqhi/Erzbistum)

Ein Thema, das immer mal wieder für Irritationen sorgt wie zuletzt in Olsberg. Dabei gibt es klare ­Regelungen, wie mit dem Geld umzugehen und wer wofür ­verantwortlich ist. Fragen an Reimund Eilebrecht aus dem Bereich Finanzen des Generalvikariates.

Herr Eilebrecht, welche Einnahmen hat eine Kirchengemeinde?

Kirchengemeinden haben verschiedene Einnahmequellen. Sie bekommen Schlüsselzuweisungen aus Kirchensteuern; weiterhin gibt es Zinsen, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Kollekten und Spenden.

Wer bestimmt, wofür das Geld ausgegeben wird?

Das macht der Kirchenvorstand, er verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Bei Spenden und Kollekten mit vorgegebenem Verwendungszweck ist er an diese Vorgaben gebunden.

Wie findet Kontrolle statt, also z. B.: Wer guckt die Kontoauszüge nach?

Der Etat wird beim Gemeindeverband gebucht, dort gibt es eine professionelle Buchhaltung. Es gilt das Vier-Augen-­Prinzip. Vor Ort verwaltetes Vermögen (Treuhandbuch) ist einmal jährlich vom KV zu prüfen.

Gibt es Summen, über die ein Priester / ein Pfarrer aus seelsorglichen Gründen allein verfügen darf?

Ja, aber es gibt eine Obergrenze von drei Euro pro Katholik. Am Jahresende dürfen es auch bei großen Kirchengemeinden nicht mehr als 15.000 Euro sein. Beträge darüber hinaus verwaltet dann wiederum der Kirchenvorstand.

Wie soll ein Priester mit Barspenden umgehen?

Er muss ein Spenden- bzw. ein Kollektenbuch führen und die erhaltenen Beträge dort verzeichnen.

Wie weit reicht die Verantwortung des Kirchenvorstandes?

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde und verwaltet ihr Vermögen nach näherer Maßgabe des staatlichen und kirchlichen Rechts. Im Rahmen des vorhandenen Budgets ist er völlig frei, da gibt es keine Begrenzung. Bestimmte Beschlüsse sind allerdings genehmigungspflichtig, z. B. größere Bauaufträge.

Müssen seine Mitglieder wirklich mit dem eigenen Vermögen haften?

Theoretisch ja, praktisch ist das noch nicht vorgekommen. Wenn überhaupt, besteht ein Haftungsrisiko nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, etwa bei bewusster Schädigung durch Untreue oder Unterschlagung.

Was macht die Verwaltungsleitung?

Die Verwaltungsleitungen sind inzwischen für alle pastoralen Räume vorgesehen. Sie entlasten vor allem den Pfarrer als Vorsitzenden und die ehrenamtlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes. In der Praxis sind sie bei der Vorbereitung und der Durchführung von KV-­Beschlüssen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kirchenvorständen, dem Gemeinde­verband und dem Generalvikariat.

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es für die KVs?

Neben den Veranstaltungen der Gemeindeverbände gibt es ein bis zwei Mal im Jahr einen eigenen KV-­Bildungstag. Darüber hinaus stehen auch die Fachabteilungen des Generalvikariates für Beratung und Unterstützung im Einzelfall bereit. Außerdem gibt es umfangreiche Online-Unterstützungen, z. B. das Verwaltungshandbuch im Online-­Auftritt des Erzbistums (https://www.verwaltung-erzbistum-­paderborn.de/).

Die Fragen stellte Claudia ­Auffenberg,
Raimund Eilebrecht antwortete schriftlich.

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