Ein deutliches Zeichen aus Rom
Der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ist ein Thema, an dem sich aktuell nicht nur theologische Experten „abarbeiten“: Viele Gläubige bewegt die Frage, ob eine Zulassung zu den Sakramenten möglich ist.
Dass das in bestimmten Fällen sinnvoll ist, hatte Papst Franziskus bereits in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ dargelegt.
Jetzt ist offensichtlich der nächste Schritt in diese Richtung getan worden: Kardinalvikar Agostino Vallini hat vor Priestern des Bistums Rom über Richtlinien zur Anwendung dieses päpstlichen Schreibens gesprochen und dabei erklärt, dass in Einzelfällen ein Kommunionempfang möglich sei.
Allzu „weit aus dem Fenster“ lehnt sich der Kardinal dabei aber nicht: Ganz klar müsse sein, dass es sich um keine grundsätzliche Regelung handele, sondern immer um genau zu prüfende individuelle Fälle, um die sich ein Pfarrer in besonderer Weise kümmern müsse. Ein Recht, die Zulassung einzufordern, gibt es demnach ebenso wenig wie eine kategorische Ablehnung.
Deutlich wird in diesem Zusammenhang eines: Die Priester, an die sich wiederverheiratete Geschiedene wenden, sind als Seelsorger gefordert. Ihre Entscheidung treffen sie auf der Basis des Kirchenrechts, doch – das hat Kardinal Vallini als Stellvertreter von Franziskus als Bischof von Rom deutlich gemacht – „die Person kommt vor dem Gesetz“. Damit ist ganz eindeutig klar, worum es hier geht: Menschen mit ihren ganz individuellen Sorgen und Nöten, mit ihrem Glauben und ihren Zweifeln. Das ist in der katholischen Kirche eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Trotzdem ist es gut, dass dies gerade in diesem Kontext noch einmal so ausdrücklich betont worden ist. Interessant sind in diesem Zusammenhang zwei Punkte: „Wie werden die Priester des Bistums Rom mit der Regelung umgehen?“ und „Wie werden ihre Amtsbrüder weltweit es tun?“