Fonds „Endlich wieder wir!“ unterstützt
„Das gesellschaftliche und kirchengemeindliche Leben kann im Rahmen der jeweils gültigen Schutzkonzepte wieder besser Fahrt aufnehmen“, unterstreicht Generalvikar Hardt. „Mit den Mitteln des Fonds geben wir Hilfestellung, dem gemeindlichen Leben einen Schub zu geben – zum Beispiel mit einem positiven Startakt“, sagt Generalvikar Alfons Hardt. (Foto: pdp)
Den neuen Fonds „Endlich wieder wir!“ hat das Erzbistum Paderborn mit zwei Millionen Euro ausgestattet. Nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie sollen damit pastorale Aktivitäten in den Kirchengemeinden gefördert werden. „Mit den Mitteln wollen wir in unseren Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen Aktivitäten anregen und unterstützen. Diese sollen einen missionarischen oder karitativen Schwerpunkt haben oder Dankbarkeit zum Ausdruck bringen“, sagt Generalvikar Alfons Hardt. Der Aktionszeitraum beginnt am 15. Oktober 2021 und endet am 15.Januar 2022.
Zu Beginn des neuen Kirchenjahres, in den Zeiten von Advent und Weihnachten und im Blick auf die im November 2021 neu gewählten Gremien Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand seien die zusätzlichen Mittel ein Impuls für vielfältige Aktivitäten vor Ort in den Gemeinden.
Fonds „Endlich wieder wir“ soll Gemeinschaft ermöglichen
„Wir können und wollen wieder als Gemeinschaft und Kirche zusammenkommen, nachdem die Corona-Pandemie persönliche Begegnungen fast zwei Jahre lang eingeschränkt oder ganz verhindert hat“, sagt der Generalvikar im Blick auf den Titel des Fonds „Endlich wieder wir!“. Die wachsende Zahl der Impfungen mache es leichter möglich, wieder als kirchliche Gemeinschaft zusammenzukommen, auch wenn nach wie vor Regeln der Schutzverordnungen zu beachten seien. „Das gesellschaftliche und kirchengemeindliche Leben kann im Rahmen der jeweils gültigen Schutzkonzepte wieder besser Fahrt aufnehmen“, unterstreicht Generalvikar Hardt. „Mit den Mitteln des Fonds geben wir Hilfestellung, dem gemeindlichen Leben einen Schub zu geben – zum Beispiel mit einem positiven Startakt.“
Kirchengemeinden und Einrichtungen können Ideen und Initiativen entwickeln und dann einen Förderantrag an das Erzbischöfliche Generalvikariat stellen. Die Förderhöhe ist begrenzt auf den Maximalbetrag von 12.500 Euro je Antrag. Ein Antrag ist erst möglich ab einer Fördersumme von mindestens 500 Euro. Die Entscheidung über die Förderung trifft ein Vergabeausschuss im Erzbischöflichen Generalvikariat.