Kein Gedöns mehr
Alle Parteien haben die Familie im Blick. Sie setzen bei der Förderung aber unterschiedliche Akzente. Foto: KNA
Berlin (KNA). Ein großes Thema ist bereits vor der heißen Wahlkampfphase „abgeräumt“. Der Bundestag beschloss Ende Juni die „Ehe für alle“. In ihren Wahlprogrammen nehmen die Parteien nun vor allem die traditionelle Familie in den Blick. Und die kann sich demnach bei allen Parteien auf finanzielle Hilfen und Entlastungen freuen.
von Birgit Wilke
Es dürfte kaum jemanden verwundern: Auch die Union betont in ihrem Parteiprogramm, dass sie „kein bestimmtes Familienmodell“ vorschreiben will. Nach dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz will sie mit den Ländern einen entsprechenden Betreuungsanspruch für Grundschulkinder einführen. Weiter soll der Kinderfreibetrag langfristig auf den von Erwachsenen angehoben werden – abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung. In einem ersten Schritt soll zunächst das Kindergeld um 25 Euro je Kind erhöht werden. Zudem will die Union ein „Baukindergeld“ einführen, das Familien beim Erwerb einer Immobilie helfen soll.
Demgegenüber will die SPD vor allem Familien mit geringem Einkommen entlasten. Neben der Abschaffung der Kita-Gebühren will sie, dass alle Eltern – egal ob verheiratet oder alleinerziehend – 150 Euro pro Kind von ihrer Steuerlast abziehen können. Außerdem soll ein Projekt der früheren Familienministerin Manuela Schwesig verwirklicht werden: Die Familienarbeitszeit, bei der junge Eltern lediglich „vollzeitnah“ arbeiten sollen und einen finanziellen Ausgleich erhalten. Zudem soll das Rückkehrrecht von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle kommen, auf das sich die SPD mit der Union nicht verständigen konnte.
Die Grünen versprechen sich einen größeren Effekt für Familien mit einer Qualitätsoffensive für Kitas und besserer Bezahlung von Erziehern statt einer Gebührenfreiheit. Durch eine „KinderZeit Plus“, die das Elterngeld ablösen soll, sollen Eltern ihre Arbeitszeit in bestimmten Phasen reduzieren können. Eltern mit niedrigem Einkommen sollen einen Kindergeldbonus erhalten. Auch sie wollen eine flexible Vollzeit, die es – ähnlich wie bei der Familienarbeitszeit – jungen Eltern ermöglichen soll, ihre persönliche Vollzeit in einem Korridor von 30 bis 40 Stunden zu wählen. Wie die SPD wollen die Grünen ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle gesetzlich verankern.
Die Linken wollen einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“. Als eine Sofortmaßnahme soll das Kindergeld auf 328 Euro erhöht werden, und es soll eine Kindergrundsicherung geben. Eltern sollen zudem einen besonderen Kündigungsschutz erhalten, bis ihr Kind sechs Jahre alt ist. Wie die SPD wollen die Linken eine Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Uni.
Mit einem Kindergeld 2.0 will die FDP punkten: Es soll alle kinderbezogenen Leistungen zusammenfassen und dann an einer Stelle ausbezahlt werden. Bestehen soll es aus einem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld und Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Neben dem Rechtsinstitut der Ehe soll eine „Verantwortungsgemeinschaft“ mit „flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen“ eingeführt werden. Diese dürfen dann aber weder verheiratet noch verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Die neue Institution soll eine gegenseitige Absicherung besonders im Alter ermöglichen.
Für ein sehr traditionelles Familienbild steht die AfD. Sie will die Ehe zwischen Mann und Frau und die traditionelle Familie mit Kindern stärken. Sind die Kinder unter drei Jahre alt, sollen sie am besten von den Eltern betreut werden. Die Partei lehnt eine „Gender-Ideologie“ ab, weil diese naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern infrage stelle und die klassische Familie abschaffen wolle. Auch im Familienbild der Partei schimmern zudem klar nationale Töne durch: So sei „der Erhalt des eigenen Staatsvolkes vorrangige Aufgabe der Politik und jeder Regierung“. Dieser Erhalt des Staatsvolkes solle auch im Grundgesetz aufgenommen werden, fordert die Partei in ihrem Wahlprogramm.
Weitere Beiträge mit Infos und Hintergründen zu Themen und den Aussagen der Parteien finden Sie im Dom Nr. 33/34 vom 20. August 2017