07.04.2017

Keine gute Idee

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Als hätten wir in Deutschland nicht schon genug Gesetze, diskutiert die CDU nun über die Schaffung eines „Islamgesetzes“. Mehrere Spitzenpolitiker der CDU plädieren dafür, dass die Union die Forderung nach einem „Islamgesetz“ in ihr Wahlprogramm aufnimmt. Die stellvertretende Parteivorsitzende Julia Klöckner sagt: „Ein ‚Islamgesetz‘ kann die Rechte und Pflichten der Muslime in Deutschland auf eine neue rechtliche Basis stellen.“

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, lehnt dagegen solch ein Gesetz ab. Er meint: „Was wir im Grundgesetz geregelt haben und was wir auch geregelt haben zur Durchsetzung unserer Rechtsauffassung, reicht völlig aus.“

Damit liegt Kauder völlig richtig. Wenn Straftaten begangen werden oder jemand zu Straftaten aufruft, dann kann er belangt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Handeln religiös motiviert ist oder nicht.

Im Grundgesetz ist zudem der Gleichbehandlungsgrundsatz festgeschrieben. Das bedeutet auch, dass man ein „Religionsgesetz“ nicht auf eine Religionsgemeinschaft beschränken kann. Auf ein „Islamgesetz“ müssten dann auch ein „Christengesetz“ und ein „Judengesetz“ folgen. Das jedoch wäre schlimm.

Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit festgeschrieben. Diese gilt uneingeschränkt für alle Menschen. Angesichts der zahlreichen Einschränkungen der Religionsfreiheit auf der Welt (siehe Seite 12) sollten wir in Deutschland für dieses Menschenrecht kämpfen. Wenn der Staat anfängt, die Religionsfreiheit an einem Punkt einzuschränken, dann ist der Weg zur Abschaffung der freien Religionsausübung nicht weit.

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