Klimaschutz – Grundrecht auf Zukunft!
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Ein guter Tag für junge Menschen: Mit dem Urteil zur Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen und Erwachsenen erklärt das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als mit den Grundrechten unvereinbar und in Teilen verfassungswidrig. Die Maßnahmen für eine Emissionsverringerung lediglich bis zum Jahr 2030 sind demnach nicht ausreichend und gefährden die Freiheitsrechte junger und zukünftiger Generationen, die dadurch immer dringendere und kurzfristige Emissionsreduktionen erbringen müssen.
Damit bestätigt das Gericht, was junge Menschen und die Jugendverbände seit Langem einfordern: Die Lasten des Klimawandels dürfen nicht unumkehrbar in die Zukunft verschoben werden und dadurch jüngere Generationen belasten. Auch die globale Dimension der Klimakrise und die damit einhergehende Verantwortung der Bundesregierung für potenziell Klimageschädigte auf der ganzen Welt werden in dem Urteil deutlich.
In den katholischen Jugendverbänden des BDKJ haben Klima- und Umweltschutz sowie das Engagement für internationale Gerechtigkeit schon immer einen festen Platz. Im Rahmen von Bildungsarbeit setzen sich Kinder und Jugendliche auf vielfältige Weise mit ihrem Leben und ihrer Zukunft auseinander und gestalten ihr Umfeld im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mit. So haben die kirchlichen Jugendverbände beispielsweise vor über 50 Jahren den Fairen Handel mitgegründet und setzen sich bis heute aktiv für „Kritischen Konsum“ ein. In Anbetracht der Dimension und Dringlichkeit der Klimakrise reichen die Anstrengungen von Einzelnen, Gruppen und Verbänden jedoch bei Weitem nicht aus. Um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, müssen sich die politischen Rahmenbedingungen radikal ändern. Nachhaltiges Handeln darf kein Alleinkampf und das Ergebnis übermäßiger Anstrengung sein, sondern muss allen Menschen möglich und letztlich Normalität werden. Globale und generationenübergreifende Menschenrechte müssen bei allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Klimaschutz als Menschenrecht – ein Meilenstein!
Jetzt muss es darum gehen, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Nicht in Form eines Wettbewerbs um die höchsten Reduktionszahlen und verheißungsvollsten Versprechungen, sondern in der Entwicklung und Festlegung von wissenschaftlich fundierten, schlüssigen Reduktionspfaden – realisierbaren Konzepten und Maßnahmen, um ambitionierte Ziele zu erreichen!