Plädoyer für eine angstfreie Kirche – Arbeitsrecht im Fokus
14. Julia 2020: Generalvikar Alfons Hardt
Elf Generalvikare, darunter auch der Paderborner, sprechen sich in einem Offenen Brief (Plädoyer) an den Vorsitzenden Bischofskonferenz, für eine rasche Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Alfons Hardt hatte sich bereits mehrfach öffentlich in diese Richtung geäußert.
In ihrem Brief schlagen die Generalvikare vor, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei.
Die Initiative #OutInChurch und die jüngste Synodalvollversammlung hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht hervorrufe, zu überwinden. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine „Kultur der Angst, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt.“ Darüber hinaus seien zahlreiche Mitarbeitende betroffen, die nach einer Ehescheidung eine neue standesamtliche Ehe eingegangen sind oder in einer außerehelichen Beziehung leben.
Hardt und seine Amtskollegen betonen: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt.“
Generalvikar Hardt und seine Amtskollegen äußern, dass ihnen bewusst ist, wie schwierig es in der Deutschen Bischofskonferenz bei vielen Fragen ist, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen: „Deshalb empfehlen wir, dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechtes bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.“
Neben Generalvikar Hardt haben den Offenen Brief die Generalvikare von Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Speyer, Trier sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.