Reformprozess wird fortgesetzt

Der Synodale Weg soll weitergehen. Die künftige Arbeit der Gruppen wird über die bestehenden Strukturen von DBK und ZdK organisiert.

Bischöfe und Laienvertreter haben sich trotz unklarer Finanzierung darauf geeinigt, den Reformprozess Synodaler Weg weiterzuführen. Dafür sollen sechs ­Arbeitsgruppen gebildet werden, um konkrete Handlungsvorschläge für einzelne Reformvorhaben zu erarbeiten.

Bonn/Berlin (KNA). Der Vorschlag des Synodalpräsidiums wird von der Gemeinsamen Konferenz der Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) unterstützt, wie beide Organisationen am vergangenen Dienstag mitteilten. Die genaue Zusammensetzung der Gruppen und ein Zeitplan sind bisher nicht bekannt.

Die Synodalversammlung hatte beschlossen, die inhaltliche Arbeit an verschiedenen Themenfeldern und Handlungstexten fortzusetzen. Dafür gibt es zahlreiche Arbeitsaufträge, etwa an die Bistümer, und auch Felder, bei denen eine Klärung mit dem Vatikan zum Auftrag gehört. ZdK und DBK wollen mit den Arbeitsgruppen die ihnen zugewiesenen Aufträge erfüllen. Die Arbeit der Gruppen wird über die bestehenden Strukturen von DBK und ZdK organisiert und finanziert und hat noch nichts mit dem geplanten Synodalen Ausschuss und möglichen weiteren Schritten zu tun.

Reformdialog soll ab Herbst in einem Synodalen Ausschuss fortgesetzt werden.

Die letzte Vollversammlung des Synodalen Wegs fand im März statt. Der Reformdialog soll ab Herbst in einem Synodalen Ausschuss fortgesetzt werden. Vorige Woche wurde bekannt, dass die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Rainer Maria Kardinal Woelki (Köln) gegen die geplante Finanzierung des Gremiums über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) stimmten. Damit ist diese Alternative vom Tisch, denn dazu wäre ein einstimmiges Votum nötig.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sicherte zu, mit Nachdruck nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp betonte, ohne eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Synodalen Ausschusses sei keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der Reformbeschlüsse möglich. Eine der Arbeitsgruppen hat den Auftrag, einen Satzungsvorschlag für den geplanten Synodalen Ausschuss zu erstellen.

Auch die übrigen fünf Arbeitsgruppen sollen sich an Handlungstexten und Beschlüssen des Synodalen Weges orientieren und diese umsetzen. So hat eine den Auftrag, eine Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an der Wahl von Bischöfen zu erstellen. Eine weitere soll an einer „rechtssicheren Regelung“ arbeiten für die Übernahme von Priestern in den pastoralen Dienst, die wegen Eheschließung dispensiert wurden. Eine dritte Gruppe soll eine Handreichung für kirchliche Segnungen von „Paaren, die sich lieben“, erstellen, eine vierte generell zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt arbeiten. Eine fünfte Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit einer möglichen Weihe von Frauen.

Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes

Die Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat über die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges beraten. Sie unterstützt den Vorschlag des Präsidiums des Synodalen Weges, sechs Arbeitsgruppen zu bilden, die in überschaubarer Zeit unter Einbezug der bestehenden Strukturen Vorschläge für die Aufgaben erarbeiten, die in den Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK gemeinsam zugewiesen sind:

  • Es wird (1.) eine Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an der Bestellung von Bischöfen erstellt (s. Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“, Der Synodale Weg Nr. 7).
  • Es wird (2.) eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen für einen menschlich überzeugenden Umgang mit suspendierten und dispensierten Priestern seitens der Diözesen dokumentiert und an verbindlichen, rechtssicheren Regelungen für die Übernahme dispensierter Priester in den pastoralen Dienst gearbeitet (s. Handlungstext „Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung“, Der Synodale Weg Nr. 11).
  • Es wird (3.) eine Handreichung für Segnungen von Paaren, die sich lieben, erstellt (s. Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, Der Synodale Weg Nr. 13).
  • Es wird (4.) weiter zum Thema „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ gearbeitet (s. Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“, Der Synodale Weg Nr. 15).
  • Es wird (5.) das Thema „Sakramentales Amt von Menschen jeden Geschlechts“ weiterverfolgt (s. Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“, Der Synodale Weg Nr. 16).
  • Nicht zuletzt wird (6.) eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die einen Vorschlag zur Satzung des Synodalen Ausschusses unterbreitet, der auf der ersten Sitzung am 10./11. November 2023 weiter beraten wird und zu einem Beschluss führen soll (s. Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken. Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, Der Synodale Weg Nr. 10).

Suche nach einem verlässlichen Finanzierungsmodell

Zusammen mit der Klärung der inhaltlichen Fragen wurden auch die finanziellen Fragen angesprochen. Am 20. Juni 2023 hatte es in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) keine Einstimmigkeit für die Freigabe der finanziellen und personellen Ressourcen zur Weiterarbeit des Synodalen Weges gegeben. Im Nachgang zur Entscheidung haben jedoch 23 (Erz‑)Bistümer erklärt, für die Finanzierung der Fortsetzung des Synodalen Weges Sorge zu tragen.

Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und des Synodalen Weges, sagte zu, mit Nachdruck die Suche nach einem verlässlichen Finanzierungsmodell voranzutreiben.

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