03.01.2019

Scheindebatte

Foto: birdys / photocase

Nachrichtenarme Zeiten – wie zum Beispiel die weihnachtlichen Tage – führen oft dazu, dass sich Politiker mit abstrusen Vorschlägen in die Medien drängen. So war es auch in diesem Jahr.

Plötzlich hatten wir eine Debatte über eine „Moscheesteuer“, die ähnlich der ­Kirchensteuer sein solle.

Diese Diskussion war an Unsinn kaum zu überbieten. Zunächst einmal ging sie von der falschen Voraussetzung aus, die Kirchensteuer sei eine Abgabe an den Staat, wie etwa andere Steuern auch. Die Kirchensteuer allerdings ist eine Abgabe, welche die Kirchen von ihren Mitgliedern erheben. Sie ist also eine Art Mitgliedsbeitrag. Der Staat zieht dieses Geld zwar über die Finanzämter ein, aber er ist dabei lediglich Dienstleister für die Kirchen. Und die Finanzämter lassen sich diese Dienstleistung von den Kirchen fürstlich bezahlen.

Eine „Moscheesteuer“ könnte also nicht vom Staat, sondern nur von den muslimischen Gemeinschaften erhoben werden. Sie allein sind berechtigt, über den Mitgliedsbeitrag zu entscheiden. Der Staat könnte dann, wenn es die Muslime wollen, als Dienstleister beim Einzug des Beitrages helfen.

Ein weiterer Trugschluss ist, dass der Staat über die „Moscheesteuer“ Einfluss auf die muslimischen Gemeinschaften gewinnen könnte. Der Staat hat ja auch über die Kirchensteuer keinen Einfluss auf die katholische oder die evangelische Kirche.

Sollten Staat und Politik jedoch versuchen, über den Einzug der Mitgliedsbeiträge für Religionsgemeinschaften Einfluss auf diese auszuüben, so wäre das schlicht verfassungswidrig. Vielleicht sollten alle, die sich eifrig für die „Moscheesteuer“ ausgesprochen haben, einmal darüber nachdenken, ob sie es mit der Trennung von Staat und Religion ernst meinen.

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