Seelsorglich verantwortbar handeln
großes Foto: karrenbrock.de / pixelio; Foto Erzbischof: pdp
Bonn (nü). Die Deutsche Bischofskonferenz hat den mit großer Mehrheit beschlossenen Text zum Kommunionempfang evangelischer Ehepartner von Katholiken als „Orientierungshilfe“ veröffentlicht. Erzbischof Hans-Josef Becker sagte auf Anfrage des DOM, die Priester im Erzbistum sollten entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln.
Erzbischof Becker betonte, das von der Deutschen Bischofskonferenz vorgelegte Papier – „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie“ – sei eine wertvolle Orientierungshilfe. „Sie bietet eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare. Dabei steht ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis des Einzelnen im Vordergrund, die Eucharistie zu empfangen. Es geht um keine allgemeine Zulassung zum Kommunionempfang“, so der Erzbischof.
Durch die Taufe, den christlichen Glauben und das Sakrament der Ehe seien zwei Christen miteinander verbunden. Beim evangelischen Ehepartner einer konfessionsverbindenden Ehe könne somit durchaus die Sehnsucht und der starke Wunsch zum Empfang der Eucharistie vorhanden sein. Es gehe darum, zu einer verantwortlichen Gewissensentscheidung zu kommen, sagte Becker.
„Konfessionsverbindende Ehepaare und Familien liegen uns ebenso am Herzen wie die Ökumene“, führte der Erzbischof weiter aus. Mit dieser Orientierung werde nicht die Frage von Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft übergangen oder grundsätzlich beantwortet. „Wir wollen den Gläubigen, die in einer konfessionsverbindenden Ehe leben, einen Weg pastoraler Begleitung zeigen, auf dem im Einzelfall ein Kommunionempfang möglich werden kann“, sagte Erzbischof Becker und erklärte: „In der Sitzung des Priesterrates des Erzbistums Paderborn am 27. Juni 2018 habe ich meine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln.“Der ständige Rat der Bischofskonferenz, dem die Diözesanbischöfe angehören, hatte zuvor versichert: „Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören.“ Weiter betonen die Bischöfe, dass sie um eine geistliche Hilfe für die Gewissens-
entscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare ringen, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatte den ständigen Rat über seine Gespräche in Rom informiert. In einer Begegnung mit Papst Franziskus habe er klären können, dass der Text nicht als Dokument der Bischofskonferenz erscheint, da es auch um eine weltkirchliche Dimension geht, und dass der Text als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe liegt. Das bedeutet nach Auskunft der Bischofskonferenz, dass jeder Bischof entscheiden kann, wie er die Orientierungshilfe in seinem (Erz-)Bistum damit umsetzt.Kardinal Reinhard Marx übte in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) Kritik am Stil der Debatte um die Kommunion. „Manches in den vergangenen Wochen war da für mich grenzwertig“, sagte Marx. Er wolle keine Schuldzuweisungen machen. Allerdings bleibe die Frage, „wie wir solche Debatten in der Kirche künftig führen“.
Marx wies die Sichtweise zurück, die Bischofskonferenz sei in dieser Frage gespalten. Angesichts einer Dreiviertelmehrheit, die der Text bei der Abstimmung im Februar erhalten habe, sei es „schon etwas stark, von einer Spaltung zu reden“. Bei wichtigen Entscheidungen in der Kirche wie einer Papstwahl sei eine Zweidrittelmehrheit nötig. „Natürlich sucht man nach Einmütigkeit. Aber Einstimmigkeit hat es selten gegeben, selbst bei Konzilien“, fügte der Kardinal hinzu.Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer meinte, die Auseinandersetzungen hätten „gezeigt, dass es für die Einheit der Kirche und das kollegiale Miteinander auch der Bischöfe gut ist, wenn Minderheiten respektiert, Zuständigkeiten gewahrt und Dienstwege eingehalten werden“. Voderholzer war mit anderen Bischöfen bei der Abstimmung über die Handreichung unterlegen und hatte sich mit diesen Bischöfen im Anschluss an mehrere Dienststellen in Rom gewandt. Er sieht weiter theologischen Klärungsbedarf. Die Glaubenskongregation solle nun theologisch näher untersuchen, was unter einer „gravierenden Notlage“ zu verstehen sei, in der das Kirchenrecht in Einzelfällen auch Nichtkatholiken den Empfang der Kommunion gestattet.
Auch der ständige Rat der Bischöfe hatte sich dafür ausgesprochen, die Thematik weiter zu vertiefen.