25.05.2016

Vorsicht mit Verboten!

Wenn das „christliche Abendland“ in Gefahr zu sein scheint, schlagen dessen „Beschützer“ gern mal über die Stränge.

Wer – wie die AfD – meint, der Islam gehöre nicht zu Deutschland und deshalb den Muezzin-Ruf am liebsten verbieten lassen möchte, der sollte diese Initiative lieber noch einmal überdenken und mögliche Konsequenzen erwägen.

Denn gerade diejenigen, die Kirchenglocken gern als Zeichen christlich-abendländischer Kultur behalten wollen, sich aber gegen muslimische Gebetsrufe wenden, sind auf ziemlich dünnem Eis unterwegs: Wer das eine verbieten lassen will, sollte sich am Ende nicht wundern, wenn „dieser Schuss nach hinten losgeht“ und in einem „Abwasch“ auch die Kirchenglocken gleich mit „stummgeschaltet“ werden.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften könnte das durchaus passieren. Dass ein Muezzin-Ruf unter Umständen auch eine politische Dimension hat, dürfte dabei mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit außen vor bleiben.

Abgesehen davon ist das Geläut von Kirchenglocken ja durchaus nicht unumstritten: Es steht schon heute immer mal wieder in der Kritik und anschließend ab und zu auch im Zentrum einer juristischen Auseinandersetzung.

Auch wenn man sich in diesem Zusammenhang an den Kopf fassen möchte: In einer von immer mehr Lärm geplagten Gesellschaft sollen ausgerechnet Glocken als „Sündenböcke“ dafür herhalten, wenn es darum geht, dass Menschen sich in ihrer Ruhe gestört fühlen? Verkehrslärm und Dauerbeschallung mit Musik ödester Machart lassen grüßen!

Jeder, der das Glockengeläut weiter hören möchte, sollte deshalb den Gebetsruf nicht verbieten wollen.

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