Wenn die Brille kaum bezahlbar ist
Eine Delegation von youngcaritas und Vinzenzkonferenzen im Erzbistum Paderborn überreichte in Berlin eine Petition zur Finanzierung von Brillen für Menschen mit kleinem Einkommen an Bundestagsabgeordnete des Petitionsausschusses.
Paderborn/Berlin. Viele Menschen mit geringem Einkommen können sich keine Brille leisten. Dagegen wendet sich eine Petition von youngcaritas und Vinzenzkonferenzen im Erzbistum Paderborn an den Deutschen Bundestag, die im vergangenen Jahr mehr als 21 000 Menschen unterzeichnet haben.
Ihr Anliegen: die Brillenfinanzierung für Menschen mit kleinem Einkommen sozialgesetzlich abzusichern. Bei der Überreichung der Petition in Berlin an Bundestagsabgeordnete, die im Petitionsausschuss des Bundestages sitzen, sei dieses Anliegen wegen seiner großen Aktualität auf offene Ohren gestoßen, sagte Matthias Krieg, Geschäftsführer der Vinzenzkonferenzen im Erzbistum Paderborn. „Denn schließlich tragen zwei Drittel der Bevölkerung eine Brille“, erklärt er. „Wenn jeder sechste in NRW als armutsgefährdet gilt, stellt sich abhängig von der benötigten Sehhilfe schnell die Frage der Finanzierung einer solchen.“
Zwar hat die Petition unter: www.dendurchblickbehalten.de nicht das erforderliche Unterschriften-Quorum von 50 000 Stimmen erreicht, sodass der Deutsche Bundestag öffentlich darüber beraten müsste. Der Petitionsausschuss hat aber die Möglichkeit, auch solche Anliegen öffentlich zu behandeln, die ohne Erreichen der Unterschriftengrenze viele Mitzeichner hatten. „Das ist bei der Brillenpetition sicher der Fall“, sagt Linda Heinemann von youngcaritas im Erzbistum Paderborn. „Wir hoffen deshalb, dass der Bundestag über die Eingabe öffentlich beraten wird und wir Gelegenheit bekommen, anhand ganz konkreter Einzelfälle die Notwendigkeit einer Änderung des Gesetzes, das derzeit die Finanzierung von Brillen weitgehend ausschließt, darzulegen.“
Denn gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe. Eine Ausnahme gibt es nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie ab einer Glasstärke von sechs Dioptrien bzw. bei einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien. „Brillen sind aber in der Regel nicht – wie manchmal angenommen – zum Nulltarif zu haben“, erklärt Matthias Krieg von den Vinzenzkonferenzen.
Die Kosten können viele Menschen, die von Hartz IV leben, eine Mini-Rente bekommen oder aus ihrer Heimat geflohen sind, nicht aufbringen. „Für die betroffenen Menschen können daraus erhebliche Probleme im Alltag resultieren“, kritisiert Matthias Krieg. Ältere Menschen, die Angst vor Stürzen haben, Arbeitslose, die mangels einer Brille keinen neuen Job annehmen können, oder Menschen, die sich nicht gefahrlos im Straßenverkehr bewegen können – die Liste der schwerwiegenden Beeinträchtigungen ist lang. „Eine Brille ist von grundlegender Bedeutung, damit ein Mensch ungefährdet am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann“, sagt Linda Heinemann. „Der Staat kommt somit bisher seiner Verantwortung für die lebensnotwendige Unterstützung bedürftiger Menschen nicht nach. Das wollen wir ändern.“