08.09.2017

Wertschätzung durch Diskretion

Foto: Rainer Sturm / pixelio

Der Umgang mit Menschen, die schuldig geworden sind, erfordert Diskretion, Liebe und Wertschätzung.

von Bernhard Schröder

Immer wieder weisen uns solche oder ähnliche Schilder in Arztpraxen, Apotheken oder Banken höflich darauf hin, die Privatsphäre des anderen zu achten. Was ich als Patient oder Kunde zu besprechen habe, das geht keinen anderen etwas an, ist vertraulich und soll unter vier Augen bleiben. Nicht von ungefähr gibt es gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz, die die Persönlichkeit des Einzelnen sichern wollen.

So ist es auch eine ganz verständliche Aufforderung, die uns Jesus in diesem Sonntags­evangelium ans Herz legt: „Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht.“

Jesus sagt zum einen, dass wir dem Bruder – und natürlich auch der Schwester – helfen sollen, damit dieser oder diese nicht weiter in Schuld verharrt, sondern sie erkennt und Wegweisung für eine Besserung erhält. Ferner bittet Jesus darum, dass dies mit Diskretion – unter vier Augen – erfolgt.

Wie oft ist es so, dass nicht mit dem Schuldigen gesprochen wird, sondern über ihn, seine Fehler breitgetreten werden, er zum Gespött wird und schließlich im Rufmord tragisch enden kann. Auf keinen Fall ist dadurch dem Schuldigen geholfen. Liebe, Einfühlungsvermögen, Wertschätzung sowie Diskretion sind hilfreich, um dem anderen den rechten Weg zu weisen, ohne dass dieser bloßgestellt wird.

Paulus empfiehlt: die Wahrheit in Liebe sagen (vgl. Eph 4,15). Nicht nur in Klöstern gibt es die bewährte Übung der Correctio fraterna – der brüderlichen Zurechtweisung, damit das geistliche Leben in der Gemeinschaft wachsen kann.

Weiter zieht Jesus nun aber auch ins Kalkül, dass der Angesprochene gar nicht die helfende Empfehlung befolgen will, und deshalb rät Jesus zum nächsten Schritt, einen oder zwei Männer zu einem weiteren Gespräch mitzunehmen. Es kann ja sein, dass der Erste nicht überzeugt hat, ihm Vorbehalte entgegengebracht werden oder nicht akzeptiert wird. So kann ein weiterer Berater eine nutzbringende Korrektur sein.

Aber auch das kann nicht mit Erfolg gekrönt sein. Für diesen Fall gibt Jesus die Weisung: „Dann sag es der Gemeinde.“ Dies bedeutet nach jüdischer Vorstellung: Hole den Rat weiser und erfahrener Männer ein. In der Tat, manchmal ist es angezeigt, Außenstehende oder Experten mit in die Beratung einzubeziehen. Nichts soll unversucht bleiben, um den Sünder wieder auf den Weg Gottes zu führen.

Das Verhalten gegenüber Schuldiggewordenen entspricht dem Bild des Guten Hirten. Jesus geht dem verlorenen Schaf nach, bis er es findet und trägt es liebevoll zur Herde zurück. Genauso soll jeder, der durch die Taufe zu Jesus Christus, dem Guten Hirten, gehört, dem Verlorenen, d. h. dem Schuldiggewordenen nachgehen und ihn zurückholen – mit Wohlwollen, Wertschätzung und Diskretion. Und dies dürfen wir auch für uns wünschen, dass wir beim Schuldigwerden auf Mitchristen treffen, die uns mit wertschätzender Liebe und gebotener Diskretion wieder auf den richtigen Weg führen.

Zum Autor:

Msgr. Bernhard Schröder ist Subsidiar im Kirchspiel Drolshagen und Präses des Diözesan-Cäcilienverbandes Paderborn.

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