11.04.2019

Zwang zur Nächstenliebe?

Foto: Tim Reckmann / pixelio

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist gemeinsam mit einigen Abgeordneten vorgeprescht, um bei der Organspende eine sogenannte Widerspruchslösung durchzusetzen. Dies würde bedeuten, dass jeder Mensch so lange als Organspender gilt, wie er keinen Widerspruch eingelegt hat.

Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt diesen Vorschlag ab. Dies „entspricht nicht unserem Bild des freien und selbstbestimmten Menschen“, so Pressesprecher Matthias Kopp. Die Organspende sei immer zugleich eine Entscheidung über das persönliche Sterben; deshalb sei eine ausdrückliche und informierte Zustimmung notwendig.

Die Bischofskonferenz hat schon vor einigen Jahren die Organspende als „großherzigen Akt der Nächstenliebe“ bezeichnet. In einer Handreichung heißt es jedoch auch, dass die Menschen selbst zu Lebzeiten der Organentnahme zustimmen müssten.

Dies ist der einzig richtige Weg. Denn Nächstenliebe kann man nicht erzwingen. Die Widerspruchslösung erweckt zudem den Eindruck, dass man den Menschen, die sich gegen die Organspende entscheiden, ein schlechtes Gewissen einreden möchte.

Der Gegenvorschlag einer anderen Gruppe von Abgeordneten aus dem Bundestag ist sinnvoller. Dieser sieht vor, die Bereitschaft zur Organspende beim Ausstellen eines Personalausweises abzufragen. Das ist ein guter Weg. So kann niemand sagen, er habe vergessen, sich als Organspender registrieren zu lassen. Jeder muss sich irgendwann im Leben mit dem Thema auseinandersetzen und dann entscheiden, ob er freiwillig zu diesem Akt der Nächstenliebe bereit ist.

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