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Veränderte Grundordnung gilt auf Dauer
Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat die „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ für das Erzbistum Paderborn rechtswirksam in Kraft gesetzt.
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Malerei in Corvey ist gefährdet
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„go4peace“ – immer konkret
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Franziskus legt als erster Papst Autobiografie vor
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Trauer um Kardinal Paul Josef Cordes
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Bild des Leidens
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Seelsorger in Hitlers Hölle
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Dietmar Esken: Ein Kolpinger „durch und durch“
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An jüdische Mitbürger erinnert
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Eulenspiegel in Rüthen – Segen vom luftig hohen Ort
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Attribute des Erzbischofs mit Paderborner Prägung
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Neuer Erzbischof Udo Markus Bentz in sein Amt eingeführt
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