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13.06.2024
Teilnehmer auf dem Domplatz beim Abschlussgottesdienst auf dem 103. Katholikentag am 2. Juni 2024 in Erfurt.
Foto / Quelle: KNA

Über die Bedeutung von Kirchen in der Gesellschaft

Die Kirchen verlieren ihre Mitglieder. Doch verliert sie damit ihre gesellschaftliche Bedeutung? Mit dieser Frage befasste sich ein Symposium der Unions-Bundestagsfraktion.

Berlin

Ein Ende der Volkskirche geht nach Ansicht des Essener Bischofs Franz-Josef Overbeck nicht mit dem Verlust ihrer gesellschaftlichen Relevanz einher. Die Kirchen würden sich zwar unvermeidlich zu einer gesellschaftlichen Minderheit entwickeln, sagte der Bischof am Mittwoch in Berlin. Sie seien aber zugleich Resonanzraum für Grundfragen des Menschen und müssten in der Mitte der Gesellschaft bleiben.

Overbeck äußerte sich bei einer Veranstaltung der Unions-Bundestagsfraktion zur künftigen Rolle von Kirche und Christentum in der Gesellschaft. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz würdigte die Kirchen als „große Stütze unserer Gesellschaft“. Dabei verwies er etwa auf die Bedeutung von Caritas und Diakonie und die vielen Ehrenamtlichen. Kirchen seien oft dort präsent, wo die Verhältnisse besonders schwierig seien, wie bei der Flüchtlingshilfe oder bei der Sorge um Obdachlose.

Zugleich sei aber ein Trend zur Säkularisierung und Entfremdung gegenüber der Institution unabweisbar, so Merz. Dies liege nicht zuletzt am Umgang mit dem sexuellen Missbrauch und Defiziten bei der Aufarbeitung. Relevanz besäßen die Kirchen jedoch dessen ungeachtet mit Blick auf das Bedürfnis nach Spiritualität und die letzten Fragen des Lebens.

Aufgabe der Kirchen: Vermittlung von Hoffnung und Zuversicht

Die Ratsvorsitzende der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, betonte, eine besondere Aufgabe der Kirchen liege in der Vermittlung von Hoffnung und Zuversicht in Zeiten der Krisen. Auch das Einstehen für Gewaltfreiheit und Demokratie sei ein zutiefst religiöses Anliegen.

Die Bonner Ethikerin Christiane Woopen sagte, bestimmte Verbotsforderungen der Kirchen stünden auch in einem Spannungsverhältnis zur Verfassung, da das Menschenbild der Verfassung nicht automatisch das christliche sei.

Zu einer Kontroverse kam es um die Frage der Abtreibung. Woopen vertrat als Mitglieder einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Neubewertung der Abtreibung die Ansicht, dass die Pflicht zur Austragung in den ersten Monaten zurückzustehen habe gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Deshalb solle der Paragraf 218 aus dem Strafrecht genommen werden.

Overbeck widersprach der Ansicht, dass es um eine Güterabwägung gehe, da Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden könnten. Er warnte davor, den Abtreibungskompromiss aufzuheben. Auch die Rechtspolitikerin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), betonte, dass es hier nicht um Glaubensfragen gehe, sondern um die Menschenwürde.

(KNA)

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