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26.11.2024
Hiltrud Hahnke (Seelsorgebeauftragte HPZ Warburg, Jennifer Rhode, Monsignore Dr. Gregor Tuszynski, Katharina Lenzschau, Anja Fecke (Diözesanbeauftragte Seelsorge für und mit Menschen mit Behinderung).
Foto / Quelle: Privat

Ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven Kirche

Erzbistum Paderborn beauftragt Frauen mit geistiger Behinderung zu Kommunionhelferinnen.

Warburg

GrundtextWas können Menschen mit Behinderung? Was können sie nicht? Viele Bilder sind in den Köpfen von Menschen. Menschen mit Behinderung werden häufig behindert – durch die Bilder, die andere in den Köpfen haben. Sie können viel mehr, als vermutet. Sie können Aufgaben übernehmen und so Teilhabe am religiösen und gesellschaftlichen Leben ausüben. Sie können sich, ihre Begabungen und Charismen in die Kirche einbringen. Das zeigen zwei Frauen, die jetzt eine bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelferin erhalten haben.

Vor einem Jahr feierte Anja Fecke, Diözesanbeauftragte Seelsorge für und mit Menschen mit Behinderung, den Eröffnungsgottesdienst der Kirche im Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) in Warburg mit. Auch für sie war es etwas Besonderes, als eine Bewohnerin des HPZ dazu gerufen wurde, um die Heilige Kommunion auszuteilen. „Erst war ich überrascht. Dann habe ich mich sehr gefreut. Und dann wuchs ein Plan in mir,“ erzählt Anja Fecke begeistert. Der Plan: eine bischöfliche Beauftragung für diese Kommunionhelferin und ihren Dienst.

Neue Zielgruppe

Wenige Tage später nahm Anja Fecke Kontakt zu Monsignore Dr. Gregor Tuszynski auf. Monsignore Tuszynski, im Erzbischöflichen Generalvikariat verantwortlich für Liturgische Grundsatzfragen, hat schon viele Menschen zum Kommunionhelferdienst ausgebildet. Aber diese Zielgruppe war auch für ihn neu.

Die Rahmenbedingungen waren schnell geklärt. Für Anja Fecke und Msgr. Gregor Tuszynski ging es in die konkrete Vorbereitung: Die Ausschreibung erfolgte und schnell lagen zwei Anmeldungen vor. „So eine kleine Gruppe ist ideal für den Anfang“, so Anja Fecke. „Dadurch hatten wir ausreichend Zeit und Platz für Fragen und praktische Übungen.“

Am 18. November 2024 war es so weit: Die beiden Teilnehmerinnen Jennifer Rhode und Katharina Lenzschau und die Seelsorgebeauftragte Hiltrud Hahnke saßen im Schulungsraum zusammen mit Msgr. Dr. Gregor Tuszynski und Anja Fecke. Gemeinsam überlegten sie, was Eucharistie bedeutet, wie sich die Gottesdienste im Laufe der Zeit verändert haben. Und wie es zum Kommunionhelferdienst gekommen ist. Beide Teilnehmerinnen waren sehr interessiert und engagiert im Gespräch. Die Atmosphäre war konzentriert und doch sehr lebendig.

Vorreiterrolle

Nach den Gesprächen am Vormittag, standen nachmittags praktische Übungen an. Wie halte ich die Hostienschale? Was mache ich, wenn die Tür vom Tabernakel klemmt? Was soll ich tun, wenn mir eine Hostie auf den Boden fällt? Alle praktischen und kniffligen Fragen konnten geklärt werden. Im feierlichen Gottesdienst nahmen Jennifer Rhode und Katharina Lenzschau schließlich strahlend ihre Urkunde entgegen.#

Auch Msgr. Dr. Gregor Tuszynski und Anja Fecke waren sehr zufrieden. „Alles hat gut funktioniert“, fasste Gregor Tuszynski den Tag zusammen. Und Anja Fecke ist sich sicher: „Das ist ein wichtiger Schritt für eine inklusive Kirche. Und wir nehmen eine Vorreiterrolle ein. Mir ist bisher kein Bistum bekannt, in dem Menschen mit geistiger Behinderung eine bischöfliche Beauftragung zum Kommunionhelferdienst erhalten haben.“ Der Geistliche und die Diözesanbeauftragte sind überzeugt: Dies war sicher nicht der letzte Kommunionhelferkurs für Menschen mit geistiger Behinderung.

pdp

Hintergrund

Die Beauftragung zum Kommunionhelferdienst umfasst in der Regel den Kommunionhelferdienst in der Eucharistiefeier, die Spendung der Krankenkommunion und die Feier der Wort-Gott-Feier mit Kommunionspendung, wenn spontan die Eucharistie ausfallen muss. Um eine Überforderung zu vermeiden, sind die beiden Teilnehmerinnen ausschließlich zum Kommunionhelferdienst in einer Eucharistiefeier beauftragt worden.

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