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04.09.2024
Hans Jürgen Rade ist seit 2022 Offizial des Erzbistums Paderborn.
Foto / Quelle: Patrick Kleibold

„Es geht nicht um die Frage der Schuld“

Wie ein Offizialat arbeitet, darunter können sich nur sehr wenige Menschen etwas vorstellen. Wir haben nachgefragt bei Hans Jürgen Rade, der seit 2022 Offizial des Erzbistums ist.

Interview: Patrick Kleibold und Andreas Wiedenhaus

Herr Offizial, welche Aufgaben hat das Offizialat?

Das Offizialat führt überwiegend Nichtigkeitsverfahren durch. Menschen wenden sich an uns, deren Ehe gescheitert ist und die ihren persönlichen Status durch die Kirche prüfen lassen möchten. Sie möchten wissen, ob ihre Ehe gültig zustande gekommen ist oder nicht. Der überwiegende Teil möchte erneut kirchlich heiraten und strebt daher an, die erste Ehe für nichtig erklären zu lassen. Es wenden sich auch nicht katholische Menschen an uns, die jemanden heiraten möchten, der katholisch ist, und sie selbst waren bereits verheiratet, aber eben nicht katholisch.

Sie sprachen davon, dass hauptsächlich Nichtigkeitsverfahren durchgeführt werden. Welche Verfahren sind noch denkbar?

Mehr als 95 Prozent der Verfahren sind Ehenichtigkeitsverfahren. Die restlichen 5 Prozent stellen sich anders dar. Denkbar sind beispielsweise Strafverfahren gegen Priester.

Wie viele Fälle von Eheannullierungen verhandeln Sie jährlich?

Im vergangenen Jahr haben wir 33 Verfahren entschieden und 33 Verfahren sind neu reingekommen. Früher war die Anzahl an Verfahren jedoch höher. Mit Blick auf die 27 Diözesen in Deutschland liegen wir bei der Zahl der durchgeführten Verfahren derzeit an zweiter Stelle.

Die Vorstellungen, wie ein Verfahren abläuft, sind für viele Menschen eher nebulös. Wie darf man sich das vorstellen?

Der erste Schritt ist, dass Menschen uns telefonisch kontaktieren. Sie möchten erneut heiraten und haben von ihrem Pastor den Hinweis bekommen, es wäre gut, sich mit dem Offizialat in Verbindung zu setzen, um die Gültigkeit ihrer ersten Ehe prüfen zu lassen. Dann vereinbaren wir ein Beratungsgespräch. Wir geben ihnen die Möglichkeit und unterstützen sie dabei, ihre Geschichte zu erzählen. In der Regel beginnen sie damit, von ihrem Scheitern zu berichten und schildern ihre Enttäuschung. In diesen Gesprächen werden die Verletzungen, die Enttäuschungen und die damit verbundene Trauer sehr deutlich.

Als kirchliches Gericht müssen wir immer auf den Beginn einer Ehe zurückschauen, weshalb wir versuchen, die Menschen durch Fragen dahin zurückzuführen. Es geht darum herauszufinden, ob die Voraussetzungen gegeben waren, damit die Ehe überhaut erfolgreich gelingen konnte. Bei diesem Blick auf den Ausgangspunkt der Ehe brauchen die Menschen etwas Unterstützung. Insofern ist das Beratungsgespräch sehr entscheidend für das gesamte Verfahren.

Das Erzbischöfliche Offizialat.
Foto / Quelle: Patrick Kleibold

Ziel dieser Beratungsgespräche ist es, Vertrauen aufzubauen und zu schauen, ob es einen belastbaren Klagegrund gibt, den wir zwingend brauchen, um ein Ehenichtigkeitsverfahren führen zu können. Wir versuchen auch zu klären, ob es Zeuginnen oder Zeugen gibt, die den Klagegrund bestätigen können. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann unterstützen wir bei der Erstellung der Klageschrift, die meistens nur eine Seite umfassen muss. Aufgenommen werden die Daten, die Namen der Zeugen und der Klagegrund. Wichtig ist, nicht zu viele Emotionen in so eine Klageschrift einfließen zu lassen, denn diese lösen beim nicht klagenden Partner wiederum Emotionen aus. Dann besteht die Gefahr, dass es sehr emotional weitergeht. Wir geben immer die dringende Empfehlung, den Expartner im Vorfeld zu informieren.

Was für Klagegründe können das sein?

Die Bandbreite geht in zwei Richtungen: Zum einen können es Klagegründe hinsichtlich eines Willensmangels sein oder in Richtung der Befähigung. Willensmangel heißt, jemand hat von sich aus die Bereitschaft zur Nachkommenschaft oder die Treue oder die Unauflöslichkeit der Ehe oder die Ehe selbst ausgeschlossen. Und auf der anderen Seite mit Blick auf die Befähigung kann es sein, dass jemand längst noch nicht reif oder innerlich wirklich frei gewesen ist, sich aber dafür hielt, als er die Ehe eingegangen ist. Denkbar ist auch eine psychische Erkrankung einer Person, sodass von vornherein keine Partnerschaft auf Augenhöhe möglich war.

Ist das nicht äußerst schwierig zu beurteilen?

Das ist erst mal eine subjektive Einschätzung. Doch es gibt auch nachvollziehbare Kriterien, so unter anderem die lebenspraktische Befähigung. Menschen können auf der einen Seite sehr lebenspraktisch sein, auf der anderen Seite haben sie aber keinen Zugang zu ihren Emotionen. Und es gibt Menschen, die sind blind vor Liebe und können nicht abwägen, was es bedeutet, eine Entscheidung für ihr eigenes Leben zu treffen und sich auf jemand anderen so einzulassen, dass für beide auch noch der nötige Raum bleibt. Es gibt auch Kon­stellationen, in denen Menschen glauben, sich unter­ordnen zu müssen, weil sie das beispielsweise seit ihrer Kindheit so gelernt haben. Eines Tages kommt dann der Moment, in dem sie merken, dass sie in der Ehe nicht glücklich geworden sind. Das kann dann ein Hinweis auf eine vorliegende mangelnde Reife sein, an der die Ehe gescheitert ist.

Wenn wir auf ein weltliches Gericht schauen, dann haben wir den Richter, die Staatsanwaltschaft und die ­Verteidigung. Ist eine solche ­Konstellation auch beim Offizialat gegeben?

Wir sprechen zwar von einer klagenden und einer nicht klagenden Partei, aber die Beteiligten klagen nicht gegeneinander. Verklagt wird die Ehe. Es wird infrage gestellt, dass sie gültig zustande gekommen ist. Die Parteien sind theoretisch auf der einen Seite, die Ehe auf der anderen. Weil die Ehe nicht für sich sprechen kann, braucht sie eine Verteidigung, diese wird ihr von Amts wegen gestellt, das ist dann die Ehebandverteidigung.

Die übernimmt jemand aus dem Offizialat?

Ja, es gibt eine Frau und einen Mann im Haus, die die Ehebandverteidigung übernehmen. Sie bekommen die Klageschrift als erste und können eine Stellungnahme abgeben, wenn sie dies wünschen. Meistens bestätigen sie nur, dass sie die Klageschrift gesehen haben. Die Klageschrift wird dann der nicht klagenden Partei zugestellt mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Anschließend wird der Klagegrund festgelegt und ein Gerichtshof bestehend aus drei Richtern benannt, einem Vorsitzenden, einem Untersuchungsrichter und einem dritten Richter, der die zusammengetragenen Akten bekommt, um aufgrund des Aktenstudiums zu einem Votum zu gelangen. Die Richter treffen sich am Ende des Verfahrens mit einem zuvor ausgearbeiteten schriftlichen Votum, das sie sich gegenseitig vorstellen. Die Voten und das Urteil müssen eine Antwort auf den Klagegrund geben.

Sind die klagenden Parteien auch dabei?

Nein. Bei uns gibt es keine Verhandlung, wie man das bei einer staatlichen Scheidung kennt, sondern es gibt bei uns ausschließlich die Einzelbefragung. Die klagende und die nicht klagende Partei werden gesondert eingeladen. Im Idealfall ist die nicht klagende Partei dazu bereit, mitzumachen. Wenn sie das nicht ist, dann wird sie für prozessabwesend erklärt. Das Verfahren wird dann ohne sie durchgeführt. Auch die Zeugen werden einzeln befragt.

Wie können wir uns ein solches Gespräch vorstellen?

Die Themen geben die Menschen durch die Klageschrift vor und nicht wir. Die Sexualität ist für uns z. B. kein Thema, es sei denn, die Parteien machen deutlich, dass es in dem Bereich Schwierigkeiten gab und bringen das Thema von sich aus in das Gespräch ein. Wir bohren dabei nicht nach.

Gibt es einen Fragenkatalog?

Nein, es gibt keinen einmal erarbeiteten Fragenkatalog, der auf alle Verfahren angewendet wird, aber sehr wohl sind die Richter angehalten, die einzelnen Fragen, die den Menschen – orientiert an der Klageschrift – individuell gestellt werden, vorher schriftlich zu fixieren. Dieser Katalog wird dann abgearbeitet und die Antworten protokolliert.

Die Entscheidung treffen am Ende die Richter?

Ja, und zwar mit einer einfachen Mehrheit.

Wie viel Prozent der Verfahren führen zu einer Eheannullierung?

In Paderborn führen nahezu 100 Prozent der Verfahren zu einer Annullierung. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Verfahren durchwinken. Wir achten sehr genau da­rauf, dass die Qualität der Beratungsgespräche sehr hoch ist. Je intensiver diese Gespräche sind, je präziser der Klagegrund ausgearbeitet wird und je klarer es ist, dass es auch Zeuginnen oder Zeugen gibt, die den Klagegrund bestätigen können, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren im Sinne der eingereichten Klage beendet werden kann.

Gibt es in den Verfahren vergleichbare Aspekte mit dem weltlichen Gericht?

Weltliches und kirchliches Recht sind nur schwer miteinander zu vergleichen. Es geht nicht darum, dass hier jemand Recht bekommt. Wir versuchen festzustellen, ob etwas gewesen ist oder eben auch nicht. Entscheidend ist die Beweisbarkeit. Die muss gegeben sein, weil die Richter in ihrem Gewissen zweifelsfrei überzeugt sein müssen, dass die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist. Es geht nicht um die Frage der Barmherzigkeit. Es kann im Extremfall sogar sein, dass die Richter davon überzeugt sind, dass die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist, aber der Beweis für den Klagegrund nicht erbracht werden konnte.

Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung ist das kirchenrechtliche Gerüst. Auf der anderen Seite geht es um ein hoch emotionales Thema. Wie gehen Sie damit um?

Untersuchungsrichter müssen empathisch sein und die Menschen mit ihren Empfindungen, Verwundungen, Schmerzen und Enttäuschungen gut auffangen, begleiten und entsprechend auch einfühlsam die Gespräche führen. Auf der anderen Seite versuchen wir durch unser juristisches ­In­strumentarium zu einer Versachlichung beizutragen. In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es nicht um die Frage der Schuld. Daher wird eine Urteilsbegründung auch so formuliert, dass weder der einen noch der anderen Partei damit eine Ohrfeige erteilt wird. Wir bewerten nicht, ob eine Partei vielleicht unmoralisch gehandelt hat.

Wie sehen Sie als Priester Ihre Aufgabe in so einem Verfahren?

Ich sehe die Aufgabe durch und durch als pastoral-seelsorgliche Aufgabe. Im Idealfall ist es so, dass die Menschen durch ein Verfahren im Nachhinein deutlicher erkennen können, warum die Ausgangspunkte so waren, dass die Ehe nicht gelingen konnte, und dass, obwohl beide mit den besten Absichten in die Ehe hineingegangen sind. Manchmal stimmen eben die Voraussetzungen für eine Ehe nicht. Den Prozess eines Ehenichtigkeitsverfahrens verstehen wir daher nicht nur als einen Prozess des juristischen Abarbeitens einzelner Schritte, sondern auch als einen Prozess, der im Inneren der Menschen abläuft, damit sie sich selbst und den anderen besser verstehen lernen und so erkennen, warum die Ehe nicht glücklich werden konnte.

Wie lange zieht sich so ein Verfahren hin?

Zwischen einem halben und ganzen Jahr. Wir versuchen, jedes Verfahren möglichst zügig zu führen, denn wenn Menschen ein Verfahren eröffnet haben, dann sind sie zwangsläufig in einer inneren Spannung. Sie wollen wissen, was passiert, wie es weitergeht und was dabei herauskommt.

Entstehen Kosten in so einem Verfahren?

Ja, es entstehen Kosten, jedoch hat Papst Franziskus 2015 bei der Veränderung des Eheprozessrechts darum gebeten, dass die Verfahren für die Parteien kostenlos durchgeführt werden. Die deutschen Offiziale konnten sich darauf nicht verständigen, sondern haben weiter daran festgehalten, eine Minigebühr zu erheben. In Paderborn sind wir ausgeschert und stellen das Verfahren grundsätzlich nicht in Rechnung. Und auch wenn es erforderlich ist, Gutachten anzufordern, so übernehmen wir die Kosten dafür.

Kirchenrecht klingt für Außenstehende immer äußerst kompliziert.

Das Kirchenrecht ist klar geordnet, es ist ein in sich geschlossenes System, das durchaus stimmig ist. Insofern kann man sich sehr gut in diesem System bewegen und damit arbeiten. Die Kunst besteht darin – und da macht eben die Erfahrung sehr viel aus –, dass wir auf der einen Seite das juristische Instrumentarium – den Besteckkasten – und auf der anderen Seite die Wirklichkeit, die ganz komplex ist, zusammenführen. Es ist nicht die Aufgabe der Parteien, sich an uns anzupassen und sich in unser kirchenrechtliches Korsett hineinpressen zu lassen. Vielmehr müssen wir schauen, dass wir sowohl den kirchenrechtlichen Vorgaben gerecht werden, als auch die Menschen mit ihren Erfahrungen und in ihrer Wirklichkeit ernst nehmen.

Oftmals hört man die Aussage: Es gibt Recht und es gibt Gerechtigkeit. Wie sehen Sie diese Diskrepanz?

Die Menschen sollen sich von uns gerecht behandelt sehen. Ob uns das immer gelingt, das wage ich nicht zu behaupten.

Hans Jürgen Rade
Foto / Quelle: Patrick Kleibold

Sie sprachen eingangs kurz darüber, warum Menschen zu ihnen kommen. Was ist die Hauptmotivation?

Es gibt zwei große Motivationsstränge. Der eine ist, dass sie erneut heiraten möchten, der andere Strang besteht darin, dass sie einfach für sich eine Gewissensklärung haben wollen. Sie wenden sich an die Kirche als Instanz, von der sie eine Hilfestellung erwarten, um besser zu verstehen, warum die Ehe nicht gelingen konnte, und die ihnen hilft, damit klarzukommen, dass sie vor Gott und dem Partner ein Versprechen gegeben haben, das sie von sich aus nicht bemächtigt sind zu lösen. Mit Blick auf dieses Versprechen, das vor Gott gegeben wurde, haben Menschen durchaus immer noch ein feinfühliges Gewissen, dass sie sagen, da brauche ich Unterstützung und letztendlich auch die Bestätigung durch die Kirche.

Führt nicht gerade der zweite Motivationsstrang dazu, dass die Gegenpartei ein solches Verfahren nicht mitgehen möchte?

Die Faktoren, die Schwierigkeiten verursachen, liegen dem voraus. Es ist abhängig davon, wie die Beziehung und die Trennung verlaufen sind. Es kann auch sein, dass Menschen versuchen, ihren Rosenkrieg fortzusetzen, wie das auch im zivilrechtlichen Scheidungsverfahren schon vonstatten gegangen ist. Es gibt aber auch Situationen, in denen nicht klagende Parteien mit sich völlig im Reinen sind, sodass es für sie keine Schwierigkeiten bedeutet, wenn der Expartner erneut heiraten möchte. Natürlich gibt es auch Menschen, die so verletzt und enttäuscht sind, dass sie darüber nicht hinwegkommen.

Gibt es Reaktionen auf ihre Arbeit?

Ja, und darüber sind wir auch froh. Zuerst einmal begeben sich die Menschen in eine für sie unbekannte und unangenehme Situation. Wenn sie zurückmelden, dass sie sich von uns gehört fühlten und dass die Atmosphäre angenehm und vertrauensvoll gewesen sei, dann freut uns das. Trotz dieser für sie belastenden Situation sollen sich die Menschen hier verstanden fühlen. Und wir bekommen die Reaktionen der Menschen mit, wenn sie das Urteil bekommen: Sie sind froh und dankbar dafür, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Und trotzdem hat die Arbeit des Offizialates nicht bei allen einen guten Ruf?

Ja, denn es hat Zeiten gegeben, in denen Menschen den Eindruck hatten, durch den Fleischwolf gedreht worden zu sein und dass mit moralischen Vorwürfen gearbeitet worden ist. Das gibt es aber nicht mehr. Doch wenn so ein Ruf im Raum steht, ist es schwer, diesen nach außen zu überwinden. Daher bin ich froh, jetzt mit Ihnen über unsere Arbeit reden zu können. Was wir hier tun, geschieht hinter verschlossenen Türen, denn es gibt keine öffentlichen Verhandlungen. Ich erlebe aber immer wieder, dass die Menschen, die zu uns kommen, gerade darüber sehr froh sind. Viele von ihnen haben die Sorge, dass sie mit ihrem Expartner zusammentreffen müssen und dass es eine Begegnung gibt wie beispielsweise beim staatlichen Gericht beim Scheidungsverfahren. Das läuft bei uns anders.

Was muss man mitbringen, um im Offizialat zu arbeiten?

Alle, die hier als Richterinnen und Richter arbeiten, haben ein Theologiestudium absolviert und anschließend noch kirchliches Recht studiert und mit dem Lizenziat abgeschlossen. Das ist die Grund­voraussetzung. Die eben von mir angesprochene Empathie gehört für mich entscheidend dazu.

Was reizt Sie besonders an Ihrer Aufgabe?

Dass wir Pastoral im klassischen Sinne betreiben. Wir wenden uns einzelnen Menschen zu und sind dazu da, ihnen mit ihren Verletzungen und Enttäuschungen und in ihren schwierigen Situationen weiter­zuhelfen. Wir möchten den Menschen, wenn sie neu heiraten möchten, eine neue Zukunft eröffnen, und denen, die eben nicht wieder heiraten möchten, einen anderen Blick auf das Geschehen ermöglichen, der ihnen dann hilft, befreiter in die Zukunft zu gehen.

Zur Person

Hans Jürgen Rade (60) wurde im April 2022 durch den mittlerweile emeritierten Erzbischof Hans-­Josef Becker zum Offizial und damit zum Leiter des Kirchlichen Gerichts im Erzbistum Paderborn ernannt. Rade ist 1994 in Paderborn zum Priester geweiht worden und arbeitet seit 2014 als Diözesanrichter am Erzbischöflichen Offizialat.

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