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12.07.2024
Die Gemeinsame Kommission nach Abschluss der Verhandlungen in den Räumen des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln.
Foto / Quelle: Gemeinsame Kommission

Freien Wohlfahrtspflege begrüßt Meilenstein für Wohnungslose

Die Diakonie Rheinland Westfalen-Lippe, der Paritätische, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, die Jüdischen Gemeinden sowie die Caritas in NRW begrüßen den neuen Landesrahmenvertrag für die Wohnungslosenhilfe.

Köln

Die Gemeinsame Kommission aus örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Leistungserbringern gemäß SGB XII hatte den Vertrag nach intensiven dreijährigen Verhandlungen Ende Juni erfolgreich abgeschlossen. Damit gelang ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen. Zur Gemeinsamen Kommission gehören die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Landschaftsverbände, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag NRW und der Städtetag NRW.

Laut der aktuellen Wohnungslosenstatistik von 2023 (Stichtag: 30.06.2022) waren mehr als 78.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen von Wohnungslosigkeit betroffen, inzwischen belaufen sich seriöse Schätzungen auf über 100.000 wohnungslose Menschen. Grund für den starken Zuwachs sind nach Einschätzung von Experten Kostensteigerungen für Energie, die Fluchtbewegung von ukrainischen Menschen sowie die generelle Verknappung von bezahlbarem Wohnraum – alles Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Angesichts dieser Herausforderung ist der neue Landesrahmenvertrag ein wichtiger Meilenstein, um die Unterstützungsstrukturen weiter zu stärken und bedarfsgerecht auszubauen.

Andreas Sellner, Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission, betont die Bedeutung des neuen Vertrags: „Der Landesrahmenvertrag stellt sicher, dass wohnungslose Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht allein gelassen werden. Er ermöglicht es uns, die Hilfsangebote effektiv zu koordinieren und die Qualität der Unterstützung kontinuierlich weiterzuentwickeln.“

Besserer Zugang zu Unterkünften

Der Landesrahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Trägern und den Trägern der Wohnungslosenhilfe und legt unter anderem die Finanzierung, Qualitätsstandards und Verfahrensabläufe fest. Dadurch wird sichergestellt, dass wohnungslose Menschen in Nordrhein-Westfalen besser Zugang zu Unterkünften, Beratungsangeboten und weiteren unterstützenden Maßnahmen erhalten. Der Landesrahmenvertrag ist umgehend zum 1. Juli in Kraft getreten und gilt unbefristet. Er ersetzt den alten Vertrag, der seit 2002 galt

„Der neue Landesrahmenvertrag ist ein wichtiges Instrument, um die Lebenssituation wohnungsloser Menschen nachhaltig zu verbessern“, resümiert Kommissions-Vorsitzender Andreas Sellner, der vom Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln für die Wohlfahrtsverbände in die Kommission entsandt wurde. Sellner dankt allen Beteiligten der Gemeinsamen Kommission sowie den politischen Entscheidungsträgern für ihr Engagement und ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieses wegweisenden Vertrags.

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