kfd zur Mütterrente
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. begrüßt die aktuelle Diskussion über eine einheitliche Mütterrente.
In der heißen Phase vor der Bundestagswahl wird erneut über die Mütterrente debattiert. Kontrovers diskutiert wird derzeit die Einführung einer einheitlichen Mütterrente. Dies würde bedeuten, dass die Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die gleichen Rentenpunkte erhalten wie Frauen mit Kindern, die nach 1992 geboren sind. Konkret wären das dann einheitlich drei Rentenpunkte je Kind.
„Als Frauenverband begrüßen wir jeden Schritt, der zu mehr Gleichstellung von Frauen und Männern führt. Der jetzt vorgestellte Altersbericht der Bundesregierung belegt erneut, wie stark Frauen von Altersarmut betroffen sind,“ sagt Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende. Nach Angaben des Berichts steigt die Zahl der älteren Menschen. Heil erklärt: „Viele Frauen, die von der Mütterrente profitieren, haben bereits das Rentenalter erreicht und sind von Altersarmut betroffen. Früher gab es die vielfältigen Möglichkeiten der Kinderbetreuung, die wir heute haben, nicht. In den meisten Fällen mussten Frauen ihre Berufstätigkeit für die Erziehung der Kinder längerfristig unterbrechen oder sogar ganz aufgeben. Deshalb haben wir uns schon vor Jahren für eine einheitliche Mütterrente stark gemacht.“
Einführung der Mütterrente auch dank der kfd
Die kfd hatte sich maßgeblich für die Einführung der Mütterrente stark gemacht. 2014 hatte der Verband mit einer Unterschriftenaktion dazu beigetragen, dass für vor 1992 geborene Kinder zwei Rentenpunkte angerechnet werden. Im gleichen Jahr wurde die Mütterrente schließlich eingeführt.
2018 überreichte die kfd gemeinsam mit dem Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB) dem damaligen Bundessozialminister Hubertus Heil mehr als 60.000 Unterschriften für die Einführung des dritten Renten-Entgeltpunkts. Im Folgejahr trat die sogenannte „Mütterrente II“ in Kraft. Die damalige Bundesregierung konnte sich nur auf 2,5 Rentenpunkte einigen.
Mit der sogenannten Mütterrente sind die Zeiten der Kindererziehung gemeint, die von der Deutschen Rentenversicherung etwa so angerechnet werden, als hätten Mütter Beiträge eingezahlt. Sie kommt bisher Müttern oder Vätern zugute, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Auch Frauen, die nie sozialversicherungspflichtig erwerbstätig waren, können durch die Mütterrente Rentenansprüche geltend machen, wenn sie mindestens zwei Kinder haben und so die erforderliche Mindestzeit von fünf Jahren erreichen. Damit wird die unbezahlt geleistete Erziehungsarbeit von Frauen anerkannt.
Hintergrund
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. ist mit rund 265.000 Mitgliedern der größte katholische Frauenverband und einer der größten Frauenverbände Deutschlands. Die kfd vertritt die Interessen von Frauen in den Bereichen Politik, Kirche und Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene. 20 Diözesanverbände und der Landesverband Oldenburg bilden den kfd-Bundesverband e.V. Die Hauptgeschäftsstelle des Verbandes ist in Düsseldorf.