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18.12.2024
Das Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen“, zu dem auch die Caritas in NRW gehört, fordert den Erhalt der Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen.
Foto / Quelle: Pixabay

Spielräume nutzen - Mieterschutz verbessern

Das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ fordert die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse umgehend zu verlängern und auszuweiten.

Düsseldorf

Am 30. Juni 2025 läuft die Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen aus, die unter anderem regelt, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt. Nach dem Aus der Ampelregierung ist fraglich, ob die Bundesregelung zur Mietpreisbremse über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert wird.

„Wir begrüßen die Ankündigung von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach, die Mieterschutzverordnung zu verlängern und im Januar 2025 die Verbändeanhörung zu eröffnen. Große Wohnungsunternehmen wie die LEG haben bereits angekündigt, die Spielräume für Mieterhöhungen durch Wegfall der Mietpreisbremse auszuschöpfen. Deshalb ist dringend geboten, dass die Landesregierung ihre Spielräume des Mieterschutzes ausschöpft. Aktuell gilt die Mietpreisbremse in 18 der 396 Kommunen Nordrhein-Westfalens. Die Landesregierung sieht mittlerweile selbst in 95 Kommunen angespannte Wohnungsmärkte. Eine deutliche Erweiterung der Gebietskulisse ist überfällig“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW e.V.

Angespannter Wohnungsmärkte

Anfang 2023 hat die Landesregierung eine Verordnung zum Baulandmobilisierungsgesetz erlassen in der 95 Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert werden. Der Baulandverordnung liegt die gleiche Definition zugrunde, die auch für die Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte im Mietrecht maßgeblich ist. Bei einer neuen Mieterschutzverordnung darf die Landesregierung nicht hinter die Gebietskulisse der Baulandverordnung zurückfallen.

Neben der Mietpreisbremse bestimmt die Mieterschutzverordnung Gebiete in denen die Miete in bestehenden Verträgen um nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden darf. Außerdem besteht in diesen Gebieten eine fünfjährige Kündigungsfrist der Mietverträge, nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung. Der Bundesgesetzgeber ermöglicht die Kündigungssperrfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Aufgrund zunehmender Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, muss die Landesregierung die betroffenen Mieterinnen und Mieter besser schützen und einen zehnjährigen Kündigungsschutz gewähren.

Zur Sache

Das NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ ist ein Zusammenschluss bestehend aus Deutscher Mieterbund NRW e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund NRW, Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW, Caritas in NRW, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Sozialverband Deutschland NRW e.V., Sozialverband VdK NRW e.V. Wir setzen uns ein für den Erhalt und den Ausbau des Mieterschutzes in NRW und für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.

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