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13.09.2024
Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Im Mai 2024 trafen sich die Mitglieder des Kirchensteuerrates im Wallfahrtszentrum Werl.
Foto / Quelle: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Wahlen zum Kirchensteuerrat

Kirchengemeinde-Ebene wählt Mitglieder des Finanzgremiums des Erzbistums / Wahlversammlungen in sieben Wahlbezirken.

Erzbistum Paderborn

Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenvorstände der Pfarrgemeinden im nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Paderborn wählen in den kommenden Wochen 14 Mitglieder des Kirchensteuerrates der Erzdiözese. Wichtige Schritte zur Bildung des künftigen Kirchensteuerrates sind bereits unternommen, da die elfte Amtsperiode dieses Gremiums der Mitverantwortung am 31. Dezember 2024 endet: In sieben Regional-Wahlbezirken finden die Wahlen von jeweils zwei Laien statt, die dem neuen Kirchensteuerrat als wichtigem Finanzgremium des Erzbistums Paderborn angehören werden. Die neue Amtsperiode des Kirchensteuerrates dauert vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029.

„Der aus gewählten und berufenen Mitgliedern bestehende Kirchensteuerrat gestaltet auf der Ebene des Erzbistums Paderborn die wirtschaftlichen Belange der Kirche von Paderborn“, unterstreicht Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Die Frauen und Männer im Kirchensteuerrat würden sich mit ihrer Fachlichkeit und Kompetenz einbringen und „verlässlich und mit hoher Verantwortung“ ein wichtiges Ehrenamt in der Kirche ausüben. „Der Kirchensteuerrat ist als Gremium der Mitverantwortung eine Verbindung zwischen der Leitung des Erzbistums Paderborn und seinen Kirchengemeinden, Gruppen und Verbänden sowie ein Beispiel gelebter Synodalität in unserem Erzbistum“, betont der Paderborner Erzbischof. Durch den Kirchensteuerrat mit seinen Mitgliedern werde sichergestellt, „dass die Kirche von Paderborn auch in Zukunft auf einer soliden finanziellen Basis zum Wohl der Menschen handelt“.

Wahl-Modalitäten und -Abläufe

Durch die zuständigen Wahlausschüsse in den sieben Regional-Wahlbezirken innerhalb des Erzbistums Paderborn werden alle Kirchenvorstände der Kirchengemeinden dazu aufgefordert, aus ihren Mitgliedern einen Vertreter als Wahlfrau oder Wahlmann für die Wahl zum Kirchensteuerrat zu benennen. Dabei können die Kirchenvorstände zudem geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat auf der Ebene des Erzbistums vorschlagen: In jedem Wahlbezirk werden zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Kirchensteuerrat gewählt.

Durch die Wahl von insgesamt 14 Mitgliedern des Kirchensteuerrates durch Wahlfrauen und Wahlmänner der örtlichen Kirchenvorstände sowie durch die Möglichkeit, selbst Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat zu benennen, wird gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden gesehen werden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten. Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz ist es ein besonderes Anliegen, dass finanzielle Entscheidungen „eng verzahnt“ sind mit pastoralen Entscheidungen: „Jede finanzielle Entscheidung braucht eine pastorale Grundlage und jede pastorale Entscheidung braucht eine finanzielle Grundlage.“

Die insgesamt sieben Wahlbezirke sind in der Wahlordnung beschrieben und bilden sich jeweils aus mehreren Dekanaten. Die Festlegung des genauen Wahltermins erfolgt durch den jeweiligen Bezirkswahlausschuss.

Laien und Priester

Wählbar in den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn sind Laien, die nicht hauptberuflich im Dienst des Erzbistums, eines Gemeindeverbandes oder einer Kirchengemeinde stehen, ihren Wohnsitz in dem in NRW gelegenen Teil der Erzdiözese haben und der Kirchensteuerpflicht unterliegen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nicht Mitglied in einem Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde sein.

Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Neben den vierzehn gewählten Laienmitgliedern gehören dem Kirchensteuerrat drei weitere Laien aus dem Erzbistum an, die durch den Paderborner Erzbischof berufen werden. Auf diese Weise hat der Erzbischof die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich wählt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer des Erzbistums als Mitglieder des Kirchensteuerrates.

Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt, wie seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer, Diözesan-Ökonom Volker Mauß und Diözesan-Justiziar Marcus Baumann-Gretza, mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Beschlüsse des Kirchensteuerrates werden durch einfache Mehrheitsentscheidungen gefasst. Sie bedürfen zum Teil zu ihrer Rechtswirksamkeit der Konfirmierung durch den Paderborner Erzbischof.

pdp

Hintergrund

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

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