„Zeugnis christlichen Lebens“ ist Voraussetzung
Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz setzt neue Missio-Canonica-Ordnung in Kraft, die für alle Religionslehrkräfte im Erzbistum Paderborn gültig ist.
Paderborn (pdp). Alle zukünftigen, aber auch die bereits beauftragten 5.300 Religionslehrerinnen und -lehrer im Erzbistum Paderborn sind davon betroffen: Mit seiner Unterschrift setzte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz die Neufassung der „Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts (Missio canonica / Kirchliche Unterrichtserlaubnis) im Erzbistum Paderborn“ in Kraft. Die neue Missio-Canonica-Ordnung benennt das „Zeugnis christlichen Lebens“ von Religionslehrerinnen und -lehrern als entscheidende Voraussetzung dafür, dass Lehrkräfte im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen. Die von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz autorisierte Ordnung löst die seit 2014 geltende Fassung ab und folgt der von der Deutschen Bischofskonferenz im März 2023 vorgelegten Musterordnung.
Die von Erzbischof Dr. Bentz in Kraft gesetzte Neufassung der Missio-Canonica-Ordnung bestimmt, dass Religionslehrerinnen und Religionslehrer die Lehre der Kirche repräsentieren. Im Blick darauf betont der Paderborner Erzbischof, dass Religionslehrkräfte die Lehre der Kirche nicht einfach nur darstellen oder kopieren, sondern sich vielmehr im Sinn einer kritischen Loyalität zu kontrovers diskutierten kirchlichen Themen im Unterricht theologisch begründet positionieren. Ziel sei es, auf diese Weise zu einer lebendigen Kirche beizutragen. Der Paderborner Erzbischof wünscht sich, dass der persönliche Glaube und die eigenen Glaubenserfahrungen didaktisch und methodisch reflektiert von den Religionslehrkräften in das Unterrichtsgeschehen eingebracht werden. „Bei Kritik an Glauben und Kirche soll Ihr Zeugnis christlichen Lebens Sie zu einer entsprechenden Stellungnahme im Unterricht befähigen“, unterstreicht der neue Paderborner Erzbischof.
„Persönliche Lebensführung“ der Religionslehrkräfte
Weil es in der Vergangenheit vielerorts Unklarheiten und Unsicherheiten gegeben habe, betont Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in einem Video: „Fragen der persönlichen Lebensführung sind kein Kriterium mehr für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und Missio canonica. Dazu gehören die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung wie auch der erfüllte oder nicht gegebene Status der kirchenrechtlich-gültigen Ehe.“ Bei der Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und Missio canonica würden Fragen zu diesen Punkten nicht mehr auftauchen, sie seien für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts irrelevant.
Wer bereits eine vom Erzbistum Paderborn ausgestellte kirchliche Unterrichtserlaubnis beziehungsweise Missio canonica habe, brauche nach der Neufassung der Ordnung keine weiteren Schritte einleiten, stellt der Paderborner Erzbischof klar. „Scheiterte eine Beantragung aber in der Vergangenheit aus den genannten Fragen zur Lebensführung, so würde ich mich umso mehr freuen, wenn dieses Hindernis einer Beantragung nicht mehr im Weg steht“, bekräftigt Erzbischof Dr. Bentz abschließend.
Religionsunterricht im Erzbistum
„Religion“ ist an Schulen in Deutschland ein ordentliches Unterrichtsfach. Lehrerinnen und Lehrer studieren an staatlichen Universitäten Theologie, um das Fach unterrichten zu können. Im Erzbistum Paderborn – von Minden im Norden bis nach Siegen im Süden und von Höxter im Osten bis nach Herne im westlichen Ruhrgebiet – besuchen rund 185.000 katholische Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen den Religionsunterricht. Wöchentlich werden 18.500 Stunden katholischer Religionsunterricht an 1.550 Schulen von 5.300 katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern erteilt. Unterrichtet wird von Religionslehrkräften, die die kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie die Missio Canonica erhalten haben.
Unabhängig von der Schulform benötigen alle Religionslehrkräfte die offizielle Urkunde mit der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und die Missio Canonica als Grundlage für ihre Arbeit. Letztere ist die kirchliche Beauftragung zum Dienst der Verkündigung im katholischen Religionsunterricht.
Die Notwendigkeit einer kirchlichen Beauftragung von Religionslehrkräften durch den jeweiligen Diözesanbischof ist Teil der gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung von Staat und katholischer Kirche für das Fach Religion. Religionslehrerinnen und -lehrer leisten einen Dienst für die Kirche, die Gesellschaft und für die heranwachsende Generation: Sie stehen mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und werden in der Schule als Repräsentanten des christlichen Glaubens und der Kirche angesehen und angesprochen,
Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind Brückenbauer zwischen Kirche und Schule. Eine Berufstätigkeit als Religionslehrkraft setzt neben der theologischen und pädagogischen Befähigung die volle Eingliederung und aktive Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche voraus.